Baurecht

Sie benötigen einen durchdachten und individuell angepassten Bau(werk)vertrag? Ihr Bauvorhaben kippt wegen Verzugs des Bauunternehmens? Mängel und Schäden machen Ihr Bauvorhaben unbenützbar? Sie sind Bauunternehmer und Ihr Auftraggeber bezahlt nicht? Sie möchten ein Gebäude errichten, sanieren oder ausbauen? Das Bauvorhaben auf Ihrer Nachbarliegenschaft erscheint Ihnen zu hoch, zu nahe oder zu groß?

Baurecht steht in engem Bezug mit Immobilienrecht. Wir beraten und unterstützen Sie in sämtlichen Phasen Ihres Bauprojekts: Von Beginn Ihres Bauprojekts an schaffen wir einen strukturierten vertraglichen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Bauprojektpartnern zur Errichtung des Bauvorhabens. Wir begleiten Sie durch die Bauphase, um Verzögerungen, Preiserhöhungen und Mängel zu vermeiden. Wir setzen Ihre Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche durch. Ebenso Ihre Entgeltansprüche für erbrachte Planungs- oder Bauleistungen.

Gleichermaßenberaten und vertreten wir Sie hinsichtlich der Widmung, baulichen Nutzbarkeit und der konkreten Bebaubarkeit Ihres Grundstücks. Wir unterstützen Sie bei der Erwirkung einer Baubewilligung und vertreten Sie gegenüber der Baubehörde. Außerdem setzen wir Ihre Nachbarrechte durch, wie beispielsweise Ihr Recht auf Einhaltung von Höhen und Abständen, Ihre Rechte auf Sicherung von Baugruben oder Ihr Recht auf Vermeidung von Emissionen.

Zu unseren Mandaten zählen Bauherren und Bauunternehmen ebenso wie Architekten, Ziviltechniker und sämtliche an Bauprojekten beteiligten Professionisten.

Beispiele für unsere Tätigkeiten im Baurecht:

  • Beratung und Vertretung in Verfahren zur Änderung von Flächenwidmungen und Bebauungsbestimmungen
  • Beratung und Vertretung in Verfahren zur Erlangung von Baubewilligungen
  • Beratung und Vertretung in Verfahren zur Genehmigung von Ausnahmen von den gesetzlich festgelegten Bauvorschriften und von Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplans
  • Beratung und Vertretung von Anrainern in Bauverfahren zur Wahrung ihrer subjektiv-öffentlichen Rechte
  • Beratung und Vertretung in Verfahren zur Genehmigung von Betriebsanlagen
  • Beratung und Vertretung in UVP-Verfahren
  • Vertretung von Eigentümern bei behördlichen Bauaufträgen (z.B. § 129 BO für Wien) und in Verwaltungsstrafverfahren
  • Bauvertragsrecht
  • Erstellung und Prüfung von Bauwerkverträgen, Werkverträgen gemäß ÖNORM B 2110, Generalunternehmerverträgen, Architektenwerkverträgen, Generalplanerverträgen
  • projektbegleitende Beratung und Vertretung bei Planung, Beauftragung und Abwicklung von Bauvorhaben
  • rechtliche Strukturierung von Bauprojekten
  • laufende rechtliche Beratung von Bauherren in allen Bauphasen
  • rechtliche Beratung und Regelung nachträglicher Leistungsänderungen (Planung / Ausführung)
  • Claim Management
  • Vertretung bei Leistungsstörungen, wie insbesondere Verzug, Baumängel, Bauschäden, Mangelfolgeschäden
  • Geltendmachung von Schadenersatzforderungen
  • Geltendmachung von Werklohnforderungen
  • Sicherstellung von Bauwerklohn durch den Bauunternehmer gemäß § 1170b ABGB