Sie möchten Ihr Vermögen, etwa Ihre Immobilien oder Ihr Unternehmen, bereits zu Lebzeiten weitergeben? Sich gleichzeitig Einflussrechte und wirtschaftliche Vorteile vorbehalten? Sie möchten ein klares und Ihren Willen durchsetzendes Testament errichten? Sie möchten Streitigkeiten zwischen Ihren Erben und/oder Pflichtteilsberechtigten vermeiden? Jemand möchte Sie bei einer Erbschaft übergehen? Sie fühlen sich durch Schenkungen des Erblassers in Ihren Erb- oder Pflichtteilsrechten verletzt?
Um Ihr Vermögen entweder bereits zu Ihren Lebzeiten oder nach Ihrem Tod in Ihrem Sinn weitergeben zu können, bedarf es strategischer Planung und konkreter Regelungen. Der eine oder andere Ihrer potenziellen Erben mag durchaus geeignet sein, das von Ihnen aufgebaute Unternehmen weiterzuführen oder Ihr Immobilienvermögen zu bewirtschaften und zu entwickeln. Andere potenzielle Erben mögen dafür nicht geeignet erscheinen, sollen aber trotzdem versorgt werden. Die Bedürfnisse Ihrer Erben sind zu berücksichtigen, keiner soll „zu kurz“ kommen, Familienvermögen soll zusammengehalten werden, Familienunternehmen sollen erfolgreich in die Zukunft geführt werden.
Bei der Vermögensnachfolge und im Erbrecht sind Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung der Grundlagen für Ihre Entscheidungen, beraten Sie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Folgen. Außerdem ist gerade bei der Vermögensnachfolge und im Erbrecht besonders darauf zu achten, dass Verträge, Testamente, letztwillige Verfügungen und alle damit zusammenhängenden Urkunden Ihren Willen unmissverständlich wiedergeben sowie klar, eindeutig, präzise und rechtlich haltbar formuliert sind. Darauf achten wir. Es ist unbedingt sicherzustellen, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod umgesetzt wird, möglichst ohne Diskussionen über die Auslegung Ihrer Verfügungen und ohne Streit. Die Kräfte in der Familie und im Unternehmen sollten in Richtung Fortbestand gebündelt und nicht auf Streitigkeiten gelenkt werden.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in Verlassenschaftsverfahren als Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten. Wir wickeln Verlassenschaftsverfahren als Erbenmachthaber ab. Ebenso vertreten wir aber auch Ihre Interessen als Erben, als Vermächtnisnehmer oder als Pflichtteilsberechtigten gegen andere Erben. Wir setzen Ihre Erbansprüche, Vermächtnisansprüche und Pflichtteilsansprüche durch oder nehmen Ihre Interessen zur Abwehr unberechtigter Forderungen wahr.
Beispiele für unsere Tätigkeiten:
- Beratung bei der Planung der Vermögensnachfolge
- Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Kodizille, Erbverträge, Schenkungen auf den Todesfall, Pflichtteilsübereinkommen, Verzichtsverträge)
- Übergabe von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und Immobilienvermögen unter Lebenden (Übergabe- und Schenkungsverträge)
- Sicherung des Übergebers durch Zurückbehaltung von Fruchtgenuss- und Wohnungsgebrauchsrechten, Einräumung von Weisungsrechten, Vorkaufsrechten, Belastungs- und Veräußerungsverboten, auflösenden Bedingungen und sonstigen Auflagen
- Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen und Syndikatsverträgen
- Schenkungsverträge und Pflichtteilsverzichte
- Vereinbarung und Verbücherung von übergreifenden Nachfolgerechten („fideikommissarische Substitution“)
- Errichtung und laufende rechtliche Betreuung von Privatstiftungen
- Führung von Verlassenschaftsverfahren als Erbenmachthaber
- Vertretung von Erben und Vermächtnisnehmern in Verlassenschaftsverfahren
- Durchsetzung von Erbrechtsansprüchen und Vermächtnissen
- Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilserhöhungsansprüchen
- Eintritt in Mietrechte, Mietzinsanhebung, Kündigung von Mietrechten im Todesfall
- Übernahme des Wohnungseigentums von Partnern gemäß § 14 WEG
- Erstellung und Registrierung von Vorsorgevollmachten
- Erstellung von Patientenverfügungen